Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 12. Nov. 2014 - AN 11 K 14.00245
Tenor
Das Verfahren wird bis zur Rechtskraft der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über den dort rechtshängigen Normenkontrollantrag … ausgesetzt.
Gründe
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Referenzen - Gesetze
Das Gericht kann, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist, anordnen, daß die Verhandlung bis zur Erledigung des anderen Rechtsstreits oder bis zur Entscheidung der Verwaltungsbehörde auszusetzen sei.