BVERFG 2 BvR 2333/08
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2012:rs20121121.2bvr233308
published on 21/11/2012 00:00
BVERFG 2 BvR 2333/08
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Gericht
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Tenor
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Der Gegenstandswert der Tätigkeit des Bevollmächtigten des Beschwerdeführers wird auf 60.000 € (in Worten: sechzigtausend Euro) festgesetzt.
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published on 07/03/2018 00:00
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die bevorstehende Über-stellung nach Itali
published on 30/10/2018 00:00
Tenor
I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Der Kläger, der sich zu seiner Identität nicht ausgewiesen hat, ist nach seinen
published on 19/04/2016 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H
published on 07/11/2017 00:00
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die bevorstehende Über-stellung nach I
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