Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2017 - 5 StR 129/17
published on 11.05.2017 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2017 - 5 StR 129/17
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Gericht
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
5 StR 129/17
vom
11. Mai 2017
in der Strafsache
gegen
wegen Diebstahls u.a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 11. Mai 2017 gemäß § 349 Abs. 2
StPO beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 12. Dezember 2016 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Die für Fall 5 der Urteilsgründe verhängte Einzelstrafe beträgt ein Jahr.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Mutzbauer Sander Schneider Dölp Mosbacher ECLI:DE:BGH:2017:110517B5STR129.17.0
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Mutzbauer Sander Schneider Dölp Mosbacher ECLI:DE:BGH:2017:110517B5STR129.17.0
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