Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Mai 2000 - 4 StR 10/00
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
4 StR 10/00
vom
2. Mai 2000
in der Strafsache
gegen
wegen versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Mai 2000 beschlossen: Der Beschluß des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. März 2000 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahingehend berichtigt, daß es im ersten Satz des 4. Absatzes der Beschlußgründe ("Die Auffassung des Landgerichts , dieses Delikt trete ...") anstelle von "... hinter der Körperverletzung mit Todesfolge zurück, ..." richtig heißt: "... hinter der versuchten Vergewaltigung mit Todesfolge zurück , ...". Meyer-Goßner Tolksdorf Athing Frau Richterin am BGH Urlaubs an der Unterzeichnung verhindert. Meyer-Goßner Ernemann
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