Herr Lutz Meyer-Goßner, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof
Herr Lutz Meyer-Goßner, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Gericht
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

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published on 26/10/2000 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 284/99 vom 26. Oktober 2000 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen schweren Bandendiebstahls u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Oktober 2000 beschlossen : Die Sache wird gemäß § 132 Abs. 2 und
published on 14/03/2000 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 284/99 vom 14. März 2000 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen schweren Bandendiebstahls u.a. hier: Anfrage gemäß § 132 Abs. 3, 4 GVG zugleich: Antwort auf die Anfrage des 3. Strafsenats des Bundesgerichthofs vom
published on 18/05/2000 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 647/99 vom 18. Mai 2000 in der Strafsache gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja (außer II 3) Veröffentlichung: ja StPO §§ 247 a Satz 1 Halbs. 2; 251 Abs. 1 Nr. 2 Die audiovisuelle Vernehmung
published on 12/12/2000 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 464/00 vom 12. Dezember 2000 in der Strafsache gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StGB § 177 Abs. 4 1. § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b StGB ist kein erfolgsqualifiziertes Delikt, sond