Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Aug. 2014 - 3 StR 332/14

bei uns veröffentlicht am05.08.2014

Gericht

Bundesgerichtshof


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Richter

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
3 StR332/14
vom
5. August 2014
in der Strafsache
gegen
wegen Mordes u.a.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 5. August 2014 einstimmig beschlossen
:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
Schwerin vom 22. Januar 2014 wird als unbegründet verworfen, da die
Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen
Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den
Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen
zu tragen.
Senat:
Die Beweiswürdigung des Landgerichts begegnet im Ergebnis keinen
durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Zwar hat das Landgericht seine
Annahme, die entlastende Darstellung des Tathergangs durch den Angeklagten
entspreche nicht der Wahrheit, auch darauf gestützt, dass dieser
sich überhaupt erst zu einem Zeitpunkt zur Sache eingelassen habe,
"zu dem die Beweisaufnahme fast beendet war". Dies ist rechtsfehlerhaft
, denn die dem Angeklagten zustehende Aussagefreiheit (vgl. § 136
StPO) verbietet es, aus dem Umstand, dass er sich nur spät im Verfahren
erstmals zur Sache einlässt, ihm nachteilige Schlüsse zu ziehen
(Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 261 Rn. 18 mwN). Jedoch schließt der
Senat aus, dass das Urteil auf diesem Rechtsfehler beruht. Ein Tathergang
wie vom Angeklagten geschildert lässt sich, wie das Landgericht
ebenfalls darlegt, schon mit der ausführlich mitgeteilten objektiven
Spurenlage - Abwehrverletzungen des Opfers und von diesem im sandigen
Gelände hinterlassene Fluchtspuren - nicht in Einklang bringen.
Becker Hubert Schäfer
Mayer Spaniol

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