Bundesgerichtshof Beschluss, 23. März 2007 - 2 StR 80/07

bei uns veröffentlicht am23.03.2007

Gericht

Bundesgerichtshof


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Richter

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
2 StR 80/07
vom
23. März 2007
in der Strafsache
gegen
wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung u. a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 23. März 2007 gemäß § 349 Abs. 2
StPO beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 10. Oktober 2006 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Teilfreispruch entfällt. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Bode Otten Rothfuß Fischer Roggenbuck

ra.de-Urteilsbesprechung zu Bundesgerichtshof Beschluss, 23. März 2007 - 2 StR 80/07

Urteilsbesprechung schreiben

0 Urteilsbesprechungen zu Bundesgerichtshof Beschluss, 23. März 2007 - 2 StR 80/07

Referenzen - Gesetze

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. März 2007 - 2 StR 80/07 zitiert 1 §§.