Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2013 - 2 ARs 130/13

bei uns veröffentlicht am25.06.2013

Gericht

Bundesgerichtshof


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Richter

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
2 ARs 130/13
2 AR 85/13
vom
25. Juni 2013
in dem Klageerzwingungsverfahren
gegen
wegen des Vorwurfs der falschen Versicherung an Eides Statt
Antragsteller:
Az.: Ws 22/13 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein
Az.: 1 Ws 22/13 (3/13) Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Juni 2013 beschlossen:
Die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 24. April 2013 wird zurückgewiesen.

Gründe:

1
Mit Beschluss vom 24. April 2013 hat der Senat die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 4. Februar 2013 auf dessen Kosten als unzulässig verworfen. Entgegen seinem nunmehrigen Vorbringen hatte der Antragsteller mit bei dem Bundesgerichtshof am 23. April 2013 eingegangenen Schriftsatz sein Rechtsmittel nicht zurückgenommen. Vielmehr hat er lediglich die "Bezeichnung Beschwerde" für seine Rechtsmittelschrift zurückgenommen, beantragt aber weiter , die Beschlüsse des Oberlandesgerichts aufzuheben.
Becker Appl Schmitt

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