Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Mai 2014 - L 11 AS 313/14 NZB
Gründe
Es ist von einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wegen der Frage auszugehen, ob neben einer bestehenden Ehe - auch bei der Annahme eines Getrenntlebens - eine Bedarfsgemeinschaft mit einer dritten Person angenommen werden kann.
Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, denn hierüber ist im Rahmen des Berufungsverfahrens zu entscheiden.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).
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Referenzen - Gesetze
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