Amtsgericht München Beschluss, 16. März 2018 - 158 C 21117/17

Gericht
Tenor
Der Antrag der beklagten Partei vom 12.02.2018, eingegangen bei Gericht am 13.02.2018, auf Änderung des Hinweis- und Beweisbeschlusses vom 07.02.2018, wird abgelehnt.
Gründe

Annotations
Vor der Erledigung des Beweisbeschlusses kann keine Partei dessen Änderung auf Grund der früheren Verhandlungen verlangen. Das Gericht kann jedoch auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen den Beweisbeschluss auch ohne erneute mündliche Verhandlung insoweit ändern, als der Gegner zustimmt oder es sich nur um die Berichtigung oder Ergänzung der im Beschluss angegebenen Beweistatsachen oder um die Vernehmung anderer als der im Beschluss angegebenen Zeugen oder Sachverständigen handelt. Die gleiche Befugnis hat der beauftragte oder ersuchte Richter. Die Parteien sind tunlichst vorher zu hören und in jedem Fall von der Änderung unverzüglich zu benachrichtigen.