Amtsgericht München Berichtigungsbeschluss, 07. Dez. 2016 - 453 C 13159/16
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 27.10.2016 wird im Tenor unter Ziffer 1 wie folgt berichtigt:
Der Betrag 93% wird durch 86% und der Betrag 17% durch 14% ersetzt.
Gründe
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Referenzen - Gesetze
(1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen.
(2) Der Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, wird auf dem Urteil und den Ausfertigungen vermerkt. Erfolgt der Berichtigungsbeschluss in der Form des § 130b, ist er in einem gesonderten elektronischen Dokument festzuhalten. Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.
(3) Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Berichtigung zurückgewiesen wird, findet kein Rechtsmittel, gegen den Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, findet sofortige Beschwerde statt.