Amtsgericht Cham Beschluss, 17. Nov. 2017 - WM-6042/14

bei uns veröffentlicht am17.11.2017

Tenor

Der Geschäftswert für den Schenkungsvertrag vom 22.11.2016, URNr. ... Notar ..., bzgl. des Grundstücks Flst. ... Gmkg. ... im Grundbuch von ... Blatt ... von ... auf Ihre Enkelinnen ... zu je 1/2 Anteil wird auf237.783,20 Eurofestgesetzt.

Gründe

Der Geschäftswert für obig bezeichneten Schenkungsvertrag wurde in der Urkunde § 11 mit 110.000,00 Euro angegeben. Nachdem in der Nachlaßakte VI ... ein Geschäftswert in Höhe von 223.538,40 Euro errechnet wurde, wurde dieser Wert auch der vorliegenden Bewertung zugrundegelegt.

Hiergegen wurde Erinnerung eingelegt. Aufgrund erholter. Stellungnahme des Bezirksrevisors beim ... vom 29.05.2017 wurde die Erinnerung umgedeutet in einen Antrag auf gerichtliche Wertfestsetzung.

Der Bezirksrevisor beim Landgericht ...at beantragt, dem Geschäftswert auf 237.783,20 € festzusetzen.

Auf die Berechnung in der Stellungnahme des Bezirksrevisors ... vom 29.05.2017 wird Bezug genommen.

Die Kostenschuldnerin wurde hierzu gehört, hat die Erinnerung jedoch nicht zurückgenommen, weshalb nunmehr Wertfestsetzung erfolgt.

Dieser Beschluss wurde erlassen, da dem Beschluss vom 08.09.2017 keine vollständige Rechtsmittelbelehrung beigefügt war.

ra.de-Urteilsbesprechung zu Amtsgericht Cham Beschluss, 17. Nov. 2017 - WM-6042/14

Urteilsbesprechung schreiben

0 Urteilsbesprechungen zu Amtsgericht Cham Beschluss, 17. Nov. 2017 - WM-6042/14