Amtsgericht Amberg Verfügung, 12. Mai 2015 - HRB 4588 (Fall 3)

bei uns veröffentlicht am12.05.2015

Gründe

Amtsgericht Amberg - Registergericht -

HRB 4588 (Fall 3)

12.05.2015

Herrn Notar

... GmbH, Sitz: ... Urkunde vom 08.05.2015 - ...

Sehr geehrter Herr Notar ...

die vorgelegte Anmeldung kann derzeit leider nicht vollzogen werden. Es steht folgendes Vollzugshindernis entgegen:

Die Gesellschaft wurde im vereinfachten Verfahren gegründet. Die durch das Musterprotokoll vorgesehene Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB gilt nur für den ersten Geschäftsführer. Nach h. M. entfällt mit der Bestellung weiterer Geschäftsführer der Fortbestand der Befreiung von § 181 BGB (vgl. Baumbach/Hueck GmbHG 20. Auflage Randziffer 59 zu § 2 und OLG Stuttgart vom 28.04.2009 = NZG 2009, 754, 755). Es ist daher im vorliegenden Fall zusätzlich der Wegfall der Befreiung des Geschäftsführers ... von den Beschränkungen des § 181 BGB als Änderung seiner konkreten Vertretungsbefugnis infolge Bestellung des weiteren Geschäftsführers... anzumelden. Ergänzende Anmeldung aufgrund notarieller Vollmacht ist ausreichend:

Um Behebung binnen zwei Wochen wird gebeten. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

... Rechtspflegerin

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Referenzen - Gesetze

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 181 Insichgeschäft


Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllu

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Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.