Cum-Ex Skandal
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Cum-Ex Skandal
Der Cum-Ex-Skandal
Der Cum-Ex-Skandal bezieht sich auf eine komplexe Finanztransaktionspraxis, die dazu diente, Steuern auf Dividendenzahlungen zu umgehen. Der Begriff "Cum-Ex" leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet so viel wie "mit und ohne". Das Ziel dieser Praxis war es, Steuerrückerstattungen für Kapitalertragssteuern zu erhalten, die nie gezahlt wurden.
Die Grundidee bestand darin, dass Investoren vor dem Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Anspruch auf Dividende handelten. Durch geschickte Gestaltungen und Absprachen wurde dann die Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet, obwohl sie nur einmal gezahlt wurde. Dies führte zu erheblichen Verlusten für die Staatskassen in verschiedenen Ländern, insbesondere in Deutschland.
Der Cum-Ex-Skandal wurde in den Jahren nach der Finanzkrise 2008 bekannt. Er betraf mehrere europäische Länder, darunter Deutschland, Dänemark und Belgien. Die Praxis wurde in den Jahren danach von den Behörden untersucht, und es wurden verschiedene rechtliche Schritte unternommen, um gegen die beteiligten Parteien vorzugehen.
Die Komplexität der Transaktionen und die grenzüberschreitende Natur des Skandals erschwerten die strafrechtliche Verfolgung und führten zu intensiven Ermittlungen und rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Cum-Ex-Skandal steht exemplarisch für die Herausforderungen im Bereich der internationalen Finanzregulierung und der Bekämpfung von Steuervermeidung.
BGH: Cum-Ex-Geschäfte sind Steuerhinterziehung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 28.07.2021 das erste Urteil zu den "Cum-Ex-Aktiengeschäften" gefällt (BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20). Die Karlsruher Richter entschieden, dass es sich bei diesen Geschäften um strafbare Steuerhinterziehung nach § 370 AO handelt.
Der BGH betonte, dass es sich nicht um eine Gesetzeslücke handelt, sondern um strafbare Handlungen. Cum-Ex-Geschäfte involvieren Leerverkäufe und komplexe Transaktionen, bei denen die Steuerbehörden Schwierigkeiten hatten, die Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Das Urteil betrifft Angeklagte, die sich zwischen 2007 und 2011 zu Cum-Ex-Geschäften verabredet hatten. Das Ziel war, durch wahrheitswidrige Erklärungen Steuerrückerstattungen zu erschleichen. Das Landgericht Bonn hatte sie bereits verurteilt. Die entsprechenden Revisionen wurden vom BGH verworfen.
Der BGH entschied, dass die Geltendmachung nicht einbehaltener Kapitalertragssteuer durch Cum-Ex-Geschäfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Die Strafbarkeit decke sich mit dem Gesetz, das nur tatsächlich gezahlte Steuern zurückerstattet. Die Angeklagten wurden zu Haftstrafen verurteilt, wobei die Strafen auf Bewährung ausgesetzt wurden. Sie müssen erhebliche Geldbeträge zurückzahlen, und es besteht die Möglichkeit der Einziehung der Gewinne aus den Cum-Ex-Geschäften.
Haben Sie noch Fragen zum Theme Cum-Ex-Skandal, Steuern oder Steuerhinterziehung? Dann nehmen Sie Kontakt zu Streifler&Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.