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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil, 24. Okt. 2024 - L 12 BA 9/23
08.04.2025 15:31

Scheinselbständigkeit im Rundfunk – Sozialversicherungspflicht für freie Reporter? Freie Mitarbeit oder doch abhängige Beschäftigung? Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urt. v. 24.10.2024 – L 12 BA 9/23) klärt, unter...

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Scheinselbständigkeit im Rundfunk – Sozialversicherungspflicht für freie Reporter?

Freie Mitarbeit oder doch abhängige Beschäftigung? Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urt. v. 24.10.2024 – L 12 BA 9/23) klärt, unter welchen Bedingungen ein freier Hörfunkreporter sozialversicherungspflichtig tätig ist – und wann Scheinselbständigkeit vorliegt. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen echter Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung bei pauschal vergüteten Diensten mit festen Arbeitszeiten. Das Urteil beleuchtet praxisrelevante Kriterien wie Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betriebsablauf und die Bedeutung journalistischer Gestaltungsfreiheit. Besonders relevant für Rundfunkanstalten und freie Medienschaffende – und ein wichtiger Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Scheinselbständigkeit in der Medienbranche.

Oberlandesgericht Celle Urteil, 1. März 2023 - 3 U 85/22
29.10.2023 12:34

Veträge über Online-Couchings sind nur dann wirksam, wenn der das Couching anbietende Vertragspartner die erforderliche Zulassung für Fernlehrgänge gem. § 12 Fernunterrichtsschutzgesetzt (FernUSG) verfügt. Das gilt unabhängig...

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Veträge über Online-Couchings sind nur dann wirksam, wenn der das Couching anbietende Vertragspartner die erforderliche Zulassung für Fernlehrgänge gem. § 12 Fernunterrichtsschutzgesetzt (FernUSG) verfügt. Das gilt unabhängig davon, ob der Teilnehmer den Vertrag als Unternehmer oder Verbraucher geschlossen hat.

Für Personen, die einen Couching-Vertrag eingegangen sind, an dem sie nicht mehr festhalten wollen, ist das Urteil des OLG Celle ein Grund zu Freude. Denn nur in seltenen Fällen verfügen Couches die erfordliche Zulassung nach den FernUSG.

Nehmen Sie Kontakt zu Streifler&Kollegen auf lassen Sie sich fachkundig beraten.

Oberlandesgericht Celle Beschluss, 2. Aug. 2021 - 2 Ws 230/21
17.06.2022 12:04

Das Gericht legte im vorliegenden Verfahren allen Beteiligten die Pflicht auf, einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Test bei den Sitzungen vorzuzeigen. Eine solche Verfügung bestand grundsätzlich für alle Verfahrensbeteiligte und differenzierte...

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Das Gericht legte im vorliegenden Verfahren allen Beteiligten die Pflicht auf, einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Test bei den Sitzungen vorzuzeigen. Eine solche Verfügung bestand grundsätzlich für alle Verfahrensbeteiligte und differenzierte hiermit nicht zwischen geimpften und ungeimpften Bürgern. Hiergegen legte der Verteidiger Beschwerde ein, da ein Negativtest seines Erachtens für Geimpfte entbehrlich sei. Diese Beschwerde verwarf das OLG Celle als unbegründet. Das Erfordernis eines Negativtests für alle Verfahrensbeteiligten sei zwar an sich keine Pflicht, die ein Gericht anzuordnen habe. Es sei aber dazu geeignet, die Verbreitung des Covid-19 Virus einzudämmen sowie Ungeimpfte – auch angesichts der aktuell steigenden Inzidenzen, der Anzahl der Verfahrensbeteiligten und der möglichen Länge einer solchen Sitzung – zu schützen. Dieses Urteil wird freilich für jeden einzelnen Bürger der Bundesrepublik relevant - trotz zweifacher Impfung ist bei einigen Ereignissen und Veranstaltungen ein negativer Testnachweis zu erbringen: 

Ende 2020 wurden die ersten Deutschen gegen den Corona-Virus geimpft. Mittlerweile wurden mehr als 100 Millionen Impfdosen verabreicht; vollständig geimpft sind nun in etwa 59,9 % Deutsche.

Verständlicherweise erhofft sich die Bevölkerung durch eine Zweitimpfung mehr Freiheiten – so entfällt zum Beispiel u.U. ein erforderlicher Negativtest für die Gastronomie oder die Quarantäne nach dem Urlaub. Dem ist allerdings nicht immer so. So entschied das OLG Celle zu Beginn des Monats, dass Gerichte die Teilnahme an Verhandlungen auch für Geimpfte von einem negativen Corona-Test abhängig machen können:

Negativer Coronatest erforderlich – auch für Geimpfte

Zu Beginn des streitgegenständlichen Prozesses am Landgericht Hannover ordnete der Vorsitzende für alle Beteiligten der Strafverhandlung an, dass sie den Sitzungssaal nur dann betreten dürfen, wenn sie einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen könnten. Diese Verfügung griff der Verteidiger im Folgenden an – er weise einen vollständigen Impfschutz infolge von zwei Impfungen gegen den Corona-Virus auf.

Die Entscheidung des OLG Celle – Testpflicht auch für Geimpfte ist richtig
Die Antwort gibt uns im Prinzip schon § 176 I des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Das GVG regelt übrigens die Verfassung der Gerichte der Zivilgerichtsbarkeit und der Strafgerichtsbarkeit. 
 
§ 176 I GVG lautet:
 
"Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung obliegt dem Vorsitzenden."
 
Was hat das zu bedeuten? Gerichte, insb. der Vorsitzende Richter, haben all die Maßnahmen zu treffen, die den ungestörten und gesetzesmäßigen Ablauf einer Verhandlung gewähren. In Zeiten einer Pandemie gehören dazu natürlich auch Maßnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung mit Covid-19., so das OLG Celle.
 
Aus diesem Grund verwarf das OLG Celle auch die Beschwerde des Verteidigers mit der Begründung, ein Negativ-Test sei aus dem Grund entbehrlich, weil er zweifach geimpft sei.

Der Senat legte zwar dar, dass ein Gericht im Prinzip zwar nicht dazu verpflichtet sei, eine solche Testpflicht für die Beteiligten im Prozess auszusprechen. Die Eignung einer Testpflicht zum Zwecke der Verringerung des Ansteckungsrisikos würde aber der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Zudem würden zeitgleich weitere Sachverständige zu einer Testpflicht auch für geimpften Personen raten, um so ungeimpfte Bürger schützen zu können. Denn eine Impfung vermag nicht verhindern, dass Geimpfte den Covid-Virus dennoch übertragen.
An einer Strafverhandlung ist eine Vielzahl von Personen beteiligt. Außerdem können sich die Sitzungen in die Länge ziehen. Die Inzidenzwerte steigen weiterhin und die Impfquote ist noch gering. Daraus folge auch, dass eine solche vom Vorsitzenden angeordnete Testpflicht nicht unverhältnismäßig ist.
 
Eines ließ der Senat aufgrund der kürzlich noch anhaltenden Impfstoffknappheit offen: Muss dem Schutz ungeimpfter Verfahrensbeteiligter vielleicht aus dem Grund eine geringere Relevanz zugesprochen werden, weil diese sich durch den Verzicht auf eine Impfung freiwillig selbst gefährden?

Oberlandesgericht Celle Urteil, 4. Dez. 2019 - 7 U 434/18
15.06.2022 22:36

Ein Anspruch aus § 826 BGB entfällt, wenn das Fahrzeug trotz manipulierter Software bzw. illegaler Abschalteinrichtung ungehindert genutzt und zum ursprünglichen Kaufpreis weiterveräußert werden konnte.

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Ein Anspruch aus § 826 BGB entfällt, wenn das Fahrzeug trotz manipulierter Software bzw. illegaler Abschalteinrichtung ungehindert genutzt und zum ursprünglichen Kaufpreis weiterveräußert werden konnte.