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Gericht

Arbeitsgericht Celle

Kennung: arbg-celle

Wofür ist das Arbeitsgericht Celle zuständig?

Arbeitsgerichte entscheiden über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis — Kündigung, Lohn, Zeugnis, Urlaub — sowie über Beschlussverfahren des Betriebsverfassungsrechts (§ 2, § 2a ArbGG).
⚠ Die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingehen (§ 4 KSchG). Diese Frist ist die häufigste Falle im Arbeitsrecht.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).

Stammdaten

Sitz
Celle
Instanz
Arbeitsgerichtsbarkeit (1. Instanz)
Übergeordnet
Übergeordnetes Landgericht / Oberlandesgericht gemäß GVG

Entscheidungen dieses Gerichts

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