Rechtsgebiet
US-Einwanderungsrecht
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Das Einwanderungsrecht der USA (US Immigration Law) ist eines der komplexesten Rechtsgebiete. Maßgebliche rechtliche Grundlage ist der Immigration and Nationality Act (INA), ergänzt durch Federal Regulations und Executive Orders.
Für den deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr ist die Unterscheidung zwischen „Non-Immigrant Visas“ und „Immigrant Visas“ (Green Card) zentral. Deutsche können für kurze geschäftliche Zwecke oft visumfrei über das Visa Waiver Program (ESTA) einreisen, dürfen dann jedoch keine bezahlte Arbeit aufnehmen. Für Firmenentsendungen ist das L-1 Visum (Intracompany Transferee) der Standard. Es setzt voraus, dass der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren mindestens ein Jahr für die deutsche Mutter tätig war und in den USA eine Manager- oder Spezialistenfunktion übernimmt.
Die Erlangung einer dauerhaften Green Card ist juristisch extrem anspruchsvoll. Bei der arbeitsplatzbasierten Einwanderung (EB-Kategorien) muss der amerikanische Arbeitgeber oft ein strenges PERM-Labor-Certification-Verfahren beim Arbeitsministerium durchlaufen. Dabei muss belastbar bewiesen werden, dass es für die Position keinen einzigen qualifizierten und arbeitswilligen US-Bürger auf dem lokalen Markt gibt (8 U.S.C. § 1182).
Visa-Kategorien Die USA bieten eine breite Palette von Visa-Kategorien, die sich in zwei Hauptgruppen unterteilen lassen: Nicht-Einwanderungsvisa für temporäre Aufenthalte und Einwanderungsvisa für … Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Deutsch-Amerikanischer Rechtsverkehr“.
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