Sanierung
14/02/2012 16:49
Im ertragsteuerlichen Sinne und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wird unter Sanierung eine Maßnahme verstanden, die geeignet ist, ein Unternehmen oder einen Unternehmensträger d.h. eine juristische oder natürliche Person vor dem finanziellen Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen. Das Unternehmen bzw. der Unternehmensträger muss hierfür sanierungsbedürftig sein, die Gläubiger müssen in Sanierungsabsicht handeln und die Maßnahme muss schließlich sanierungsgeeignet sein. Diese drei Voraussetzungen müssen immer vorliegen. Eine Sanierung ist daher grundsätzlich unternehmensbezogen – nicht unternehmerbezogen- zu betrachten.