Personalakte

15/08/2008 07:40

Die Personalakte besteht aus der Sammlung der für das Arbeitsverhältnis relevanten Unterlagen durch den Arbeitgeber. Die Dokumente sind streng vertraulich. Werden personenbezogenen Daten von mindestens 10 bzw. 20 Mitarbeitern verarbeitet, so muss der Betrieb gemäß § 4f Bundesdatenschutzgesetz einen Datenschutzbeauftragten bestellen.  

Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf Einsicht seiner Personalakte.