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Rechtsbegriff · Redaktion

Konzessionsmodell

Beitrag der Kanzlei

Streifler & Kollegen
Streifler & Kollegen

Beim Konzessionsmodell einer öffentlich-privaten Partnerschaft refinanziert der private Partner seine Kosten ganz oder überwiegend durch Entgelte, die er von den Nutzern erhebt — etwa Eintrittsgelder eines Schwimmbads oder Mautgebühren. Im Gegenzug erbringt er Leistungen, die sonst die öffentliche Hand gegenüber den Bürgern erbringen würde.

📐 Vergaberechtliche Einordnung. Rechtlich handelt es sich meist um eine Bau- oder Dienstleistungskonzession. Sie unterscheidet sich vom öffentlichen Auftrag dadurch, dass die Gegenleistung im Recht zur Nutzung oder Verwertung besteht und das Betriebsrisiko auf den Konzessionsnehmer übergeht (§ 105 GWB).

⚖️ Das Betriebsrisiko ist entscheidend. Ein Übergang des Betriebsrisikos liegt vor, wenn unter normalen Betriebsbedingungen nicht gewährleistet ist, dass die Investitionen und Kosten wieder erwirtschaftet werden (§ 105 Abs. 2 GWB). Garantiert der Auftraggeber die Refinanzierung, liegt ein öffentlicher Auftrag vor.

⚠️ Vergabeverfahren. Konzessionen oberhalb des Schwellenwerts werden nach den §§ 148 ff. GWB und der Konzessionsvergabeverordnung vergeben. Der Konzessionsgeber hat dabei mehr Gestaltungsspielraum als bei öffentlichen Aufträgen (§ 151 GWB).

Kein amtlicher Text und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist das Gesetz oder die Entscheidung selbst.

Einschlägige Normen, Rechtsgebiete & Lebenslagen

Leitnormen im Rechtsgebiet

  • § 36 ENWG · Wer hat Anspruch auf Belieferung in der Energie-Grundversorgung?
  • § 19 STROMGVV · Unter welchen Voraussetzungen darf der Grundversorger eine Stromsperre durchführen?
  • § 41 ENWG · Welche Frist gilt bei einer Preisänderung in Energielieferverträgen außerhalb der Grundversorgung?

Passende Werkzeuge

  • VerbraucherrechtStromsperre: Voraussetzungen & Fristen prüfen (§ 41f EnWG)Droht eine Stromsperre? Prüfen Sie transparent, ob die formalen Voraussetzungen nach § 41f EnWG vorliegen — Rückstand ≥ 100 € und mindestens zwei Monatsabschläge (beides kumulativ), 4-Wochen-Androhung, 8-Werktage-Ankündigung — mit Frist-Countdown und Handlungswegen (Ratenzahlung, Sozialamt § 36 SGB XII, Verbraucherzentrale).
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  • Verwaltungsverfahren & BehördenVergabe-Nachprüfung: zwei Uhren, und die kürzere entscheidet (§§ 134, 160 GWB)Die Rügefrist von zehn Kalendertagen ist nicht die Frist, die zählt. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB stellt ausdrücklich klar, dass der Ablauf der Wartefrist des § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt — ist der Zuschlag erteilt, hilft die Rüge nicht mehr.
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Rechner und Assistenten zu den Rechtsgebieten dieses Beitrags. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Zitieren

Konzessionsmodell, ra.de

Permalink: https://ra.de/lexikon/konzessionsmodell

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