ex tunc
16/08/2008 18:14
"Ex tunc" ist Latein und bedeutet "von Anfang an". Es bildet somit den Gegensatz zu "ex nunc".
Beispiel:
Die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts bewirkt, dass dieses Rechtsgeschäft ex tunc nichtig sind. Es ist also so zu sehen, als wäre es niemals zu stande gekommen.
Beispiel:
Die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts bewirkt, dass dieses Rechtsgeschäft ex tunc nichtig sind. Es ist also so zu sehen, als wäre es niemals zu stande gekommen.