Annahme
Annahme
Die Annahme ist eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die einem Angebot vorbehaltslos zustimmt und den Vertrag so zu Stande bringt.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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