Zugang
Zugang
Zugang ist das Gelangen einer Willenserklärung in den Herrschaftsbereich des Empfängers in einer Weise, die diesem unter normalen Umständen die Kenntnisnahme ermöglicht, spätestens jedoch mit Kenntnisnahme (§130 BGB).
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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