Adoption

Adoption

18.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Die Adoption ist im 4. Buch (Familienrecht) des BGB in den §§ 1741-1772 geregelt. Sie bezeichnet die Annahme einer Person als Kind, durch die ein Eltern- Kind- Verhältnis unabhängig zur biologischen Abstammung entsteht.







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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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