WOSAmtlich · § 5 UrhG
Wahlordnung Seeschifffahrt
Rechtsstand: 08.10.2021Fundstelle: BGBl I 2002, 594Ausgefertigt: 07.02.2002
Gliederung
60 Vorschriften- Erster TeilWahl der Bordvertretung
- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
- § 1 Wahlvorstand
- § 2 Wählerliste
- § 3 Einsprüche gegen die Wählerliste
- § 4 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- § 5 Wahlausschreiben
- § 6 Wahlvorschläge
- § 7 Wahlvorschläge der Gewerkschaften
- § 8 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand
- § 9 Ungültige Wahlvorschläge
- § 10 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 11 Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
- § 12 Stimmabgabe
- § 13 Wahlvorgang
- § 14 Öffentliche Stimmauszählung
- § 15 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 16 Wahlniederschrift
- § 17 Benachrichtigung der Bekanntmachung der Gewählten
- § 18 Aufbewahrung der Wahlakten
- Zweiter AbschnittBesondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Mitglieder der Bordvertretung
- Dritter AbschnittBesondere Vorschriften für die Wahl nur eines Mitglieds der Bordvertretung (Mehrheitswahl)
- Vierter AbschnittVerkürztes Wahlverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes
- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
- Zweiter TeilWahl des Seebetriebsrats
- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
- § 32 Wahlvorstand
- § 33 Wählerliste
- § 34 Wählbarkeitsliste
- § 35 Bekanntmachung
- § 36 Einsprüche gegen die Wählerliste oder die Wählbarkeitsliste
- § 37 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- § 38 Wahlausschreiben
- § 39 Wahlvorschläge
- § 40 Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
- § 41 Zustimmungserklärung der Bewerberinnen und Bewerber
- § 42 Wahlvorschläge der Gewerkschaften
- § 43 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand
- § 44 Ungültige Wahlvorschläge
- § 45 Nichteinreichung von Wahlvorschlägen
- § 46 Briefwahl
- § 47 Vorbereitung der Stimmabgabe
- § 48 Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
- § 49 Frist für die Stimmabgabe
- § 50 Stimmabgabe
- § 51 Behandlung der Wahlbriefe durch den Wahlvorstand
- § 52 Öffentliche Stimmauszählung
- § 53 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 54 Wahlniederschrift
- § 55 Benachrichtigung und Bekanntmachung der Gewählten
- § 56 Aufbewahrung der Wahlakten
- Zweiter AbschnittBesondere Vorschriften
- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
- Dritter TeilÜbergangs- und Schlussvorschriften