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WAStAÜStVtrAmtlich · § 5 UrhG

Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht

Rechtsstand: 30.05.2018Fundstelle: BGBl I 2018, 2258Ausgefertigt: 30.05.2018

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