WAStAÜStVtrAmtlich · § 5 UrhG
Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
Rechtsstand: 30.05.2018Fundstelle: BGBl I 2018, 2258Ausgefertigt: 30.05.2018