URüV✔Amtlich · § 5 UrhGUnternehmensrückgabeverordnungMerken⌚Rechtsstand: 04.05.2021Fundstelle: BGBl I 1991, 1542Ausgefertigt: 13.07.1991Gliederung20 VorschriftenAbschnitt 1Gegenstand der Rückgabe§ 1 Zurückzugebendes Unternehmen§ 2 VergleichbarkeitAbschnitt 2Wertausgleich. Sorgfaltspflicht§ 3 Wertänderungen§ 4 Sorgfaltspflicht, Haftung§ 5 Eigenkapital bei Rückgabe§ 6 Verschlechterung der Ertragslage§ 7 Verzinsung der Ausgleichsforderungen und Ausgleichsverbindlichkeiten§ 8 Behandlung staatlicher LeistungenAbschnitt 3Durchführung der Rückgabe§ 9 Eigentumsübergang§ 10 Übertragung von Anteilen auf die Gesellschafter§ 11 Besonderheiten wegen der Rechtsform§ 12 ErbfallAbschnitt 4Unternehmensrückgaben nach dem Unternehmensgesetz und Beteiligungskäufe§ 13 Wirksamkeit abgeschlossener Verträge§ 14 Überprüfung von UnternehmensrückgabenAbschnitt 5Verfahren§ 15 Zuständige Behörde§ 16 Behandlung staatlicher Beteiligungen§ 17 Quorum§ 18 Antrag auf Rückgabe§ 19 Anwendung sonstiger VorschriftenAbschnitt 6Schlußvorschriften§ 20 Inkrafttreten