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SVWOAmtlich · § 5 UrhG

Wahlordnung für die Sozialversicherung

Rechtsstand: 20.12.2022Fundstelle: BGBl I 1997, 1946Ausgefertigt: 28.07.1997

Gliederung

97 Vorschriften
  1. Erster TeilWahlorgane
  2. Zweiter TeilWahl der Mitglieder der Vertreterversammlungen in der Renten- und Unfallversicherung sowie der Mitglieder der Verwaltungsräte in der Kranken- und Pflegeversicherung
  3. Dritter TeilWahl der Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane
  4. Vierter TeilWahl von Versichertenältesten und Vertrauenspersonen
  5. Fünfter TeilKosten
  6. Sechster TeilSchlußvorschriften