SVWOAmtlich · § 5 UrhG
Wahlordnung für die Sozialversicherung
Rechtsstand: 20.12.2022Fundstelle: BGBl I 1997, 1946Ausgefertigt: 28.07.1997
Gliederung
97 Vorschriften- Erster TeilWahlorgane
- § 1 Wahlorgane
- § 2 Wahlbeauftragte
- § 3 Wahlausschüsse
- § 4 Beschwerdewahlausschüsse
- § 5 Wahlleitungen
- § 6 Entschädigung der Wahlbeauftragten
- § 7 Entschädigung der Mitglieder der Wahlausschüsse
- § 8 Entschädigung der Mitglieder der Beschwerdewahlausschüsse
- § 9 Entschädigung der Mitglieder der Wahlleitungen und anderer Wahlhelfer
- Zweiter TeilWahl der Mitglieder der Vertreterversammlungen in der Renten- und Unfallversicherung sowie der Mitglieder der Verwaltungsräte in der Kranken- und Pflegeversicherung
- Erster AbschnittVorbereitung der Wahl
- Erster UnterabschnittWahltag, Wahlankündigung, Wahlausschreibung, Vorschlagslisten und Wahlbekanntmachung
- § 10 Wahltag, Wahlankündigung
- § 11 Verfahren zur vorgezogenen Feststellung der Vorschlagsberechtigung
- § 12 Verfahren zur Feststellung der allgemeinen Vorschlagsberechtigung
- § 13 Beschwerde im Feststellungsverfahren
- § 14 Wahlausschreibung
- § 15 Vorschlagslisten und Niederschriften
- § 16 Listenvertreter
- § 17 Stellung des Listenvertreters
- § 18 Listenänderung und Listenergänzung
- § 19 Zurücknahme von Vorschlagslisten
- § 20 Listenzusammenlegung
- § 21 Listenverbindung
- § 22 Vorläufige Prüfung der Vorschlagslisten
- § 23 Zulassung der Vorschlagslisten
- § 24 Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlausschusses
- § 25 Entscheidung des Beschwerdewahlausschusses
- § 26 Auslegung der Vorschlagslisten
- § 27 Information der Wahlberechtigten
- § 28 Wahl ohne Wahlhandlung und Bekanntmachung des Ergebnisses
- § 29
- § 30
- § 31 Bekanntmachung von Wahlen zu den Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten
- § 32
- Zweiter UnterabschnittWahlunterlagen
- § 33 Wahlausweise
- § 34 Ausstellung der Wahlausweise
- § 35 Ausstellung der Wahlausweise für Arbeitgeber in der Rentenversicherung
- § 36 Ausstellung der Wahlausweise in der Unfallversicherung für Unternehmer
- § 37 Ausstellung der Wahlausweise in der Unfallversicherung für Beschäftigte
- § 38 Ausstellung der Wahlausweise in der Unfallversicherung für Rentenbezieher
- § 39 Ausstellung der Wahlausweise in der Unfallversicherung für Schüler, Lernende und Studierende
- § 40 Ausstellung von Wahlausweisen in der Unfallversicherung für andere Versicherte
- § 41 Form und Inhalt der Wahlausweise und der Stimmzettel sowie der Stimmzettelumschläge und Wahlbriefumschläge
- § 42 Verwendung personenbezogener Kennzeichnungen als Wahlausweise
- Erster UnterabschnittWahltag, Wahlankündigung, Wahlausschreibung, Vorschlagslisten und Wahlbekanntmachung
- Zweiter AbschnittWahlhandlung
- Dritter AbschnittErmittlung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- Erster AbschnittVorbereitung der Wahl
- Dritter TeilWahl der Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane
- Erster AbschnittWahl der Vorsitzenden der Vertreterversammlungen
- Zweiter AbschnittWahl der Vorsitzenden der Verwaltungsräte
- Dritter AbschnittWahl des Vorstandes in der Renten- und Unfallversicherung
- Vierter AbschnittBekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Ergänzung von Selbstverwaltungsorganen
- Vierter TeilWahl von Versichertenältesten und Vertrauenspersonen
- Fünfter TeilKosten
- Sechster TeilSchlußvorschriften
- § 88 Öffentliche Bekanntmachungen
- § 88a Datenschutzrechtliche Spezialregelungen
- § 89 Gebührenfreiheit
- § 90 Vordrucke
- § 91 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- § 92 Amtshilfe
- § 93 Wahlen in besonderen Fällen
- § 94 Stadtstaaten-Klausel
- § 95 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- § 96 Übergangsregelung für die Zulassung der Arbeitnehmervereinigungen für die Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023