SchAusnahmVAmtlich · § 5 UrhG
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
Rechtsstand: 18.03.2022Fundstelle: BAnz AT 08.05.2021 V1Ausgefertigt: 08.05.2021
Gliederung
7 Vorschriften- Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Zweck der Verordnung
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Gleichstellung von geimpften Personen und genesenen Personen mit getesteten Personen
- § 4 Ausnahmen von der Beschränkung von Zusammenkünften
- § 5 Ausnahmen von der Beschränkung des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft
- § 6 Ausnahmen von Absonderungspflichten
- Abschnitt 2Erleichterungen und Ausnahmen von auf Grund der Vorschriften im fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes erlassenen landesrechtlichen Geboten und Verboten