FSPersAVAmtlich · § 5 UrhG
Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung
Rechtsstand: 04.05.2021Fundstelle: BGBl I 2008, 1931Ausgefertigt: 10.10.2008
Gliederung
48 Vorschriften- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Fluglotsen und deren Ausbilder
- Unterabschnitt 1Pflichten, Lizenzen und Ausbildungsvoraussetzungen
- Unterabschnitt 2Ausbildung und Prüfungen zum Erwerb von Lizenzen
- § 8 Ausbildungsinhalt
- § 9 Grundlegende Ausbildung
- § 10 Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke
- § 11 Prüfung zum Erwerb der Auszubildendenlizenz
- § 12 Erteilung der Auszubildendenlizenz
- § 13 Leistungsnachweise in der betrieblichen Ausbildung
- § 14 Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen
- § 15 Erteilung der Fluglotsenlizenz
- § 16 Ausnahmeregelungen
- § 17 Erteilung der Ausbildererlaubnis
- Unterabschnitt 3Leistungsnachweise, Prüfungsbestimmungen
- Unterabschnitt 4Gültigkeit, Verlängerung, Überprüfung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung
- § 25 Gültigkeit, Verlängerung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Auszubildendenlizenzen
- § 26 Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen, Betriebliche Kompetenzprogramme
- § 27 Überprüfung der Kompetenz, Ruhen und Widerruf von Fluglotsenlizenzen
- § 28 Gültigkeit, Verlängerung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Ausbildererlaubnissen
- Unterabschnitt 5Ausbildungsanbieter
- Abschnitt 3Sonstiges Flugsicherungsbetriebspersonal, flugsicherungstechnisches Personal und dessen Ausbilder
- Unterabschnitt 1Ausbildungsvoraussetzungen
- Unterabschnitt 2Ausbildung und Prüfungen zum Erwerb von Erlaubnissen, Berechtigungen und Sprachenvermerken
- § 32 Ausbildungsinhalt
- § 33 Grundlegende Ausbildung
- § 34 Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke
- § 35 Erlaubnisprüfung
- § 36 Erwerb, Erteilung und Wirkung der Erlaubnisse
- § 37 Leistungsnachweise in der betrieblichen Ausbildung
- § 38 Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen
- § 39 Ausnahmeregelungen
- § 40 Erteilung der Ausbilderberechtigung
- Unterabschnitt 3Prüfungsbestimmungen
- Unterabschnitt 4Gültigkeit, Verlängerung, Überprüfung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen
- Unterabschnitt 5Ausbildungsstätten
- Abschnitt 4Schlussvorschriften