EnFGAmtlich · § 5 UrhG
Energiefinanzierungsgesetz
Rechtsstand: 18.12.2025Fundstelle: BGBl I 2022, 1237, 1272Ausgefertigt: 20.07.2022
Gliederung
68 Vorschriften- Teil 1Allgemeine Bestimmungen
- Teil 2Ermittlung der Finanzierungsbedarfe
- Teil 3Ausgleich durch Zahlungen des Bundes
- Teil 4Ausgleich durch Erhebung von Umlagen und weiterer Ausgleichsmechanismus
- Abschnitt 1Ermittlung und Erhebung von Umlagen, Ausgleichsmechanismus
- § 10 Ermittlung von Umlagen
- § 11 Veröffentlichung von Umlagen
- § 12 Erhebung von Umlagen
- § 13 Ausgleich von Finanzierungsbedarfen zwischen Verteilernetzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern
- § 14 Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern
- § 15 Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern
- § 16 Abschlagszahlungen
- § 17 Forderungseinwände und Aufrechnung
- § 18 Rückforderung, Verzugszinsen
- § 19 Jahresendabrechnung
- § 20 Nachträgliche Korrekturen
- Abschnitt 2Erhebung von Umlagen in Sonderfällen
- Abschnitt 3Herstellung von Grünem Wasserstoff
- Abschnitt 4Besondere Ausgleichsregelung
- Abschnitt 5Abgrenzung, Messung und Schätzung von Strommengen
- Abschnitt 1Ermittlung und Erhebung von Umlagen, Ausgleichsmechanismus
- Teil 5Kontoführungs-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
- Abschnitt 1Kontoführung und gesonderte Buchführung
- Abschnitt 2Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
- § 49 Grundsatz
- § 50 Verteilernetzbetreiber
- § 51 Übertragungsnetzbetreiber
- § 52 Netznutzer
- § 53 Verstoß gegen Mitteilungspflichten
- § 54 Elektronische Übermittlung
- § 55 Testierung
- § 56 Beihilfetransparenzpflichten
- § 57 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- § 58 Behörden der Zollverwaltung
- § 59 Information der Bundesnetzagentur
- § 60 Vorausschau des EEG-Finanzierungsbedarfs
- § 61 Schätzungsbefugnis
- Teil 6Rechtsschutz und behördliches Verfahren
- Teil 7Verordnungsermächtigungen, Schlussbestimmungen