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Gericht

Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union

Kennung: eugoedAmtlich · § 5 UrhG

Wofür ist das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union zuständig?

Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union entschied über Streitigkeiten zwischen der Union und ihren Bediensteten (Art. 270 AEUV).

⚠ Dieses Gericht besteht nicht mehr. Es wurde zum 1. September 2016 aufgelöst; seine Zuständigkeit ist auf das Gericht der Europäischen Union übergegangen (Verordnung (EU, Euratom) 2016/1192). Seine Entscheidungen bleiben als Rechtsprechung erheblich.

Rechtsprechung

282 Entscheidungen dieses Gerichts aus den Jahren 2006 bis 2016 sind auf ra.de in deutscher Sprache abrufbar.

Dazu kommen 3151 Fassungen derselben Entscheidungen in anderen Amtssprachen. Sie sind keine weiteren Verfahren, sondern Übersetzungen.

Stammdaten

Sitz
Luxemburg
Instanz
EU-Fachgericht (2016 in EuG aufgegangen)—
Übergeordnet
EuG

Entscheidungen dieses Gerichts

Im Bestand liegen 0 Entscheidungen dieses Gerichts, aber noch keine trägt eine eigene Adresse — die Schlüssel dieses Gerichts enthalten kein Datum. Über die Suche finden Sie sie im Text, verlinken können wir sie noch nicht.