Gericht
Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union
Kennung: eugoedAmtlich · § 5 UrhG
Wofür ist das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union zuständig?
Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union entschied über Streitigkeiten zwischen der Union und ihren Bediensteten (Art. 270 AEUV).
⚠ Dieses Gericht besteht nicht mehr. Es wurde zum 1. September 2016 aufgelöst; seine Zuständigkeit ist auf das Gericht der Europäischen Union übergegangen (Verordnung (EU, Euratom) 2016/1192). Seine Entscheidungen bleiben als Rechtsprechung erheblich.
Rechtsprechung
282 Entscheidungen dieses Gerichts aus den Jahren 2006 bis 2016 sind auf ra.de in deutscher Sprache abrufbar.
Dazu kommen 3151 Fassungen derselben Entscheidungen in anderen Amtssprachen. Sie sind keine weiteren Verfahren, sondern Übersetzungen.
Stammdaten
- Sitz
- Luxemburg
- Instanz
- EU-Fachgericht (2016 in EuG aufgegangen)—
- Übergeordnet
- EuG
Entscheidungen dieses Gerichts
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