Herr Uwe Scharen, Richter am Bundesgerichtshof, X. Zivilsenat

Gericht
Uwe Scharen (*9. August 1945 in Rockenau) war von dem 1. April 2009 bis zum 31. August 2010 Vorsitzender Richter im X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, dem obersten Gremium in Deutschland für Patent- und Gebrauchsmusterstreitigkeiten sowie Vergaberecht. Zuvor war er seit 1996 Mitglied dieses Senats und bekleidete von 2004 bis 2009 die Position des stellvertretenden Vorsitzenden.
Seine juristische Karriere begann 1974 im höheren Justizdienst Nordrhein‑Westfalens. Er war zunächst Richter auf Probe am Landgericht Düsseldorf und wurde 1978 zum Richter dort ernannt. 1984 wechselte er zum Oberlandesgericht Düsseldorf, wo er dem Zivilsenat für Patent- und Wettbewerbsrecht angehörte – ab 1995 als Vorsitzender.
Nach seiner Berufung an den BGH im Jahr 1996 wirkte Scharen maßgeblich an der Weiterentwicklung des nationalen Patentrechts mit. Seine bedeutendsten Beiträge betrafen die Klarstellung der Anforderungen an Patentverletzungstatbestände und die Formulierung von Prüfungspflichten bei Patentierungsverfahren . Zudem förderte er die Entwicklung des Vergaberechts, unter anderem durch seine Arbeit an einschlägigen Kommentaren und Publikationen.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Scharen als Fachautor anerkannt: Er ist Mitautor des renommierten Benkard-Kommentars zum Patentgesetz und eines Praxisleitfadens zum Wettbewerbsprozess.
Uwe Scharen hat in seiner Zeit am BGH das deutsche Patent- und Vergaberecht nachhaltig geprägt. Durch seine richterlichen Leitentscheidungen, fachlichen Publikationen und seine Rolle als Vorsitzender setzte er Maßstäbe. Sein Wirken als Systematiker im Patentgesetz sowie seine Kommentare werden weiterhin in der Fachwelt geschätzt.

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