Herr Stefan Leupertz, Richter am Bundesgerichtshof, VII. Zivilsenat

Herr Stefan Leupertz, Richter am Bundesgerichtshof, VII. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Prof. Dr. Stefan Leupertz (*21. März 1961 in Kleve) war von November 2008 bis zum Jahresende 2012 Richter am Bundesgerichtshof und gehörte dort dem VII. Zivilsenat an, der sich auf das Bau‑ und Architektenrecht sowie das Werkvertragsrecht spezialisiert.

Nach dem Abitur in Kleve absolvierte er von 1981 bis 1986 ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und legte 1987 in Köln das erste sowie 1990 in Düsseldorf das zweite juristische Staatsexamen ab. Seine frühe juristische Tätigkeit begann 1990 mit Stationen als Proberichter am Landgericht Kleve und Amtsgericht Moers, gefolgt 1993 einer Bestellung als Richter am Landgericht Kleve. 2000 wechselte er zum Oberlandesgericht Düsseldorf, wo er zunächst Beisitzer im 21. Zivilsenat und ab 2006 stellvertretender Vorsitzender im 5. Zivilsenat war. 2007 wurde er zum Honorarprofessor für Bauvertragsrecht an der TU Dortmund ernannt. Im November 2008 folgte die Ernennung zum Richter am BGH, dem er bis zum 31. Dezember 2012 angehörte.

Schon während seiner Zeit am BGH war er nebenamtlich in der Lehre aktiv: ab 2005 als Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der TU Dortmund, ab 2007 auch an der Universität Marburg; 2010 folgte die Verleihung der Honorarprofessur . Im Mai 2012 wurde er zum Präsidenten des Deutschen Baugerichtstags gewählt – ein Amt, das er seither innehat.

Im Anschluss an sein Richteramt gründete er zum 1. Januar 2013 seine Kanzlei “Leupertz Baukonfliktmanagement” in Köln (später: “Leupertz Boldt GmbH” ab 2020, seit 2023 „3D2L GmbH“), um sich als Schiedsrichter, Schlichter und Adjudikator auf europaweiter Ebene mit Baurechtsstreitigkeiten zu befassen. Er gilt als Vorreiter für außergerichtliche Konfliktlösung im Bauwesen.

Fachpublikationen & Beiträge

  • Handbuch Bauprozess (Deutscher Anwaltverlag, 2004, mit Dieter Merkens) 

  • Der Bausachverständige vor Gericht (Bundesanzeiger-Verlag, 2007, mit Hettler) 

  • Kommentierungen zu §§ 631–651 BGB im Prütting/Wegen/Weinreich BGB-Kommentar (3. Aufl. 2008) 

  • Beiträge im Handbuch Fachanwalt Bau- und Architektenrecht (Werner Verlag, 2007) 

  • Mitherausgeber der Fachzeitschrift Baurecht und des Online-Portals „werner-baurecht.de“ (seit ca. 2005–07)

Prof. Leupertz ist zudem Mitglied im ständigen Schiedsgericht für Privates Baurecht Deutschland sowie im Vorstand des Instituts für Baurecht Freiburg.


Kurzvita im Überblick:

  • 1981–86: Studium an der Universität Bonn

  • 1987/1990: Erstes und zweites Staatsexamen

  • 1990–93: Proberichter LG Kleve, AG Moers

  • 1993: Richter am LG Kleve

  • 2000–2008: OLG Düsseldorf (beisitzend, ab 2006 stellvertretender Vorsitzender)

  • 2005–07: Lehrbeauftragter TU Dortmund & Marburg

  • Nov 2008–Dez 2012: Richter am BGH, VII. Zivilsenat

  • Mai 2012: Präsident Deutscher Baugerichtstag

  • 2013: Gründung Baukonfliktmanagement, später 3D2L GmbH


Sein außergewöhnlicher Schritt vom BGH in die außergerichtliche Konfliktlösung unterstreicht seine Innovationskraft – er setzt darauf, konstruktiv rechtliche Streitigkeiten zu lösen, noch bevor sie eskalieren. Sein Engagement in Lehre, Publikation und Schlichtung macht ihn zu einer maßgeblichen Gestalt im deutschen Bau- und Werklrecht. Wenn du noch ein Video-Interview oder ein konkretes Urteil aus seiner BGH-Zeit einbinden möchtest, sag einfach Bescheid!

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published on 06.12.2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 189/10 Verkündet am: 6. Dezember 2012 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 10.02.2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 8/10 Verkündet am: 10. Februar 2011 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
published on 22.11.2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 222/12 Verkündet am: 22. November 2012 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
published on 08.03.2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 195/09 Verkündet am: 8. März 2012 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

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