Herr Prof. Dr. Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs, 3. Strafsenat

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Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Prof. Dr. Klaus Tolksdorf (*14. November 1948 in Gelsenkirchen) war von 1. Februar 2008 bis 31. Januar 2014 Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH) und zuvor langjähriger Vorsitzender des 3. Strafsenats, den er von 2001 bis 2008 leitete.

Seine juristische Laufbahn begann nach dem Abitur (1967, Wiesbaden) ursprünglich im Polizeidienst, bevor er Jura studierte (Universitäten Bonn, Referendariat Köln). Nach dem Zweiten Staatsexamen 1978 folgten zunächst Tätigkeiten als Richter am Landgericht Bonn und Münster. 1985–1988 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BGH, anschließend am Bundesverfassungsgericht (1988–1991). Ab 1992 gehörte er dem BGH an, zunächst dem 4. Strafsenat, ab 1995 zusätzlich dem Großen Senat für Strafsachen. 1997 wurde er Präsidialrichter, und im Herbst 2001 übernahm er den Vorsitz des 3. Strafsenats, der insbesondere für Staatsschutzsachen zuständig ist.

Parallel zu seiner richterlichen Tätigkeit engagierte er sich als Honorarprofessor an der Universität Münster (seit 1999) und übernahm 2005 die Funktion eines Ad‑litem‑Richters am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY). Außerdem war er Mitglied und 2007 Vorsitzender des Joint Supervisory Body (JSB) von Eurojust.

Als Präsident des BGH übte er kraft Gesetzes auch den Vorsitz im Kartellsenat aus. Mit Wirkung ab 1. Januar 2013übernahm er nach dem Streit um die Besetzung des 2. Strafsenats wieder dessen Vorsitz im Kartellsenat, nachdem entsprechende Personalentscheidungen getroffen wurden. Nach dem Ende seiner Amtszeit 2014 ging er in den Ruhestand.

Prof. Dr. Klaus Tolksdorf war eine prägende Instanz im deutschen Strafrecht — sowohl als Vorsitzender Richter im 3. Strafsenat als auch als Präsident des BGH. Seine Fachkenntnis, etwa in Staatsschutzverfahren, ergänzte er durch Engagement in übergeordneten Gremien (Eurojust, ICTY), Wissenschaft und Lehre. Sein Wirken verbindet Strafrechtsexpertise, institutionelle Verantwortung und internationales Renommee.

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published on 09.10.2012 00:00

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