Frau Monika Hermanns, Richterin am Bundesgerichtshof, VIII. Zivilsenat

Gericht
Monika Hermanns (*6. März 1959 in Thuine, Landkreis Emsland) wurde am 4. Mai 2004 zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem VIII. Zivilsenat zugewiesen, der sich vor allem mit Kaufrecht, Wohnraummietrecht und Leasingrecht befasst. Zuvor war sie von 2001–2010 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes und von 2010–2022 Richterin des Zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht .
Nach ihrem Abitur 1977 am Emsland-Gymnasium in Rheine studierte Hermanns Rechtswissenschaften in Münster und Freiburg (1. Staatsexamen 1982), absolvierte ihr Referendariat bis 1986 in Düsseldorf und begann 1986 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Europäisches Recht der Universität des Saarlandes. 1990 trat sie in den höheren Justizdienst des Saarlandes ein, wirkte im Justizministerium (Pressestelle, persönliche Referentin des Ministers) und wurde 1991 zur Richterin am Landgericht Saarbrücken berufen. Von 1995–1997 war sie erneut an das BGH abgeordnet, bevor sie 1999 ans Oberlandesgericht Saarbrücken wechselte.
Ihre Tätigkeit am Bundesgerichtshof im VIII. Zivilsenat umfasste zentrale Entscheidungen im Kauf- und Mietrecht. So wirkte sie etwa an der Entscheidung VIII ZR 321/03 vom 30. Juni 2004 mit, in der der Senat zur Frage der Beweislast im internationalen Warenkauf Stellung nahm – insbesondere zur Anwendbarkeit und Auslegung des UN-Kaufrechts (CISG). Diese Entscheidung fand auch in der wissenschaftlichen Literatur breite Resonanz.
Monika Hermanns wird als klare und nüchterne Sachrichterin geschätzt. Ihre präzise Expertise in internationalem Kauf- und Mietrecht setzte sie im VIII. Zivilsenat konsequent ein. Ihre spätere Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht und ihre Auszeichnungen spiegeln ein hohes Maß an juristischer Integrität und Dialogfähigkeit wider

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