Herr Marc Wenske, Richter am Bundesgerichtshof, 2. Strafsenat

Gericht
Marc Wenske (*23. Juni 1972) wurde am 1. Januar 2019 zum Richter am Bundesgerichtshof berufen. Zu Beginn seiner Amtszeit wurde er dem 2. Strafsenat zugewiesen und übernahm vor allem Funktionen als Ermittlungsrichter. Inzwischen gehört er dem 6. Strafsenat an, einem „detachierten“ Senat, der insbesondere für Revisionen aus zahlreichen OLG-Bezirken zuständig ist, u. a. Bamberg, Nürnberg, Rostock, Celle, Brandenburg, Braunschweig und dem Saarland. Formell sitzt dieser Senat in Karlsruhe, tätig ist er jedoch in Leipzig.
Seine juristische Laufbahn begann nach dem Referendariat zunächst als Anwalt, bevor er 2003 in den Justizdienst Hamburgs eintrat – zunächst am Amtsgericht Hamburg‑Barmbek, später auch am Amtsgericht Hamburg‑St. Georg und am Landgericht Hamburg. Ab 2006 arbeitete er – mit Unterbrechungen – als wissenschaftlicher Mitarbeiter am BGH, insbesondere im 5. Strafsenat. 2014 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Hamburg ernannt.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Wenske auch im wissenschaftlich-praktischen Austausch aktiv: Er hielt u. a. auf der WisteV-Herbsttagung einen Vortrag zum Thema „Rechtsschutz durch den Ermittlungsrichter – Betrachtungen aus der gerichtlichen Praxis“.
Dr. Wenske zeichnet sich durch eine ausgewogene Mischung aus bundesgerichtlicher Erfahrung, hoher fachlicher Kompetenz und Engagement in Strafverfahrensfragen aus. Die Übertragung verantwortlicher Aufgaben als Ermittlungsrichter sowie sein Einsatz im detavierten 6. Strafsenat verdeutlichen das Vertrauen in seine Expertise. Seine Teilnahme an Fortbildungen und Vorträgen zeigt, dass er sowohl juristisch praxisnah als auch akademisch versiert ist.

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