Herr Manfred Born, Richter am Bundesgerichtshof, II. Zivilsenat

Gericht
Manfred Born (27. Januar 1960 in Mannheim) ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof und leitet seit Oktober 2022 den II. Zivilsenat, der für das gesamte Gesellschaftsrecht zuständig ist . Seine juristische Laufbahn begann er nach dem Studium mit einer Tätigkeit als Rechtsanwalt, bevor er 1994 in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz eintrat.Dort war er unter anderem am Landgericht Landau in der Pfalz tätig und wurde 1999 zum Richter am Landgericht ernannt. Von 2003 bis 2006 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet.
Born hat maßgeblich zur Entwicklung des Gesellschaftsrechts in Deutschland beigetragen. Er ist Autor und Herausgeber mehrerer bedeutender Werke, darunter „GmbH-Recht – Höchstrichterliche Rechtsprechung“ (2020) und Mitautor des Kommentars „GmbHG“ (Gehrlein/Born/Simon, 5. Auflage, 2021) . Zudem ist er Mitherausgeber des VII. Bands des „Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts (Corporate Litigation)“ (6. Auflage 2020).
In seiner richterlichen Tätigkeit hat Born an zahlreichen wegweisenden Entscheidungen mitgewirkt. Ein Beispiel ist der Beschluss des II. Zivilsenats vom 25. Oktober 2022 (Az. II ZR 22/22), der sich mit der spezialgesetzlichen Prospekthaftung gemäß § 13 VerkProspG und §§ 44 ff. BörsG a.F. befasst. Ein weiteres Beispiel ist die Entscheidung zur Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer bei Hannover 96, in der der Senat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abberufung äußerte.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagiert sich Born in der juristischen Fortbildung. Er hält regelmäßig Vorträge und Seminare, unter anderem bei der Deutschen Anwaltakademie, wo er über aktuelle Entwicklungen im Gesellschaftsrecht referiert.

moreResultsText