Frau Gabriele Schuster, Richterin am Bundesgerichtshof, X. Zivilsenat

Gericht
Dr. Gabriele Schuster (*1. November 1956 in Pfaffenhofen an der Ilm; † 30. Oktober 2017) war von September 2010 bis zu ihrem Tod Richterin am Bundesgerichtshof im X. Zivilsenat, der mehrheitlich für Patent- und Gebrauchsmusterstreitigkeiten sowie Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständig ist.
Nach dem zweiten Staatsexamen 1984 trat sie in den höheren Justizdienst Bayerns ein. Erste Stationen führten sie als Richterin auf Probe an das Landgericht und zur Staatsanwaltschaft Landshut, wo sie 1988 zur Staatsanwältin ernannt wurde. 1990 wechselte sie als Richterin zum Landgericht Landshut. 1996 wurde sie zur Richterin am Bundespatentgericht abgeordnet, 1997 zur regulären Richterin ernannt und leitete zuletzt dort einen Nichtigkeitssenat.
Zwischen August 2005 und Juli 2007 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesgerichtshof tätig, bevor sie 2010 auf diesem Weg an das Gericht zurückkehrte, diesmal direkt als Richterin . Zunächst gehörte sie dem kurzzeitig eingerichteten Xa-Zivilsenat an, der zeitweise Patentrechtsstreitigkeiten behandelte, und ab Januar 2011 dem regulären X. Zivilsenat.
Dr. Schuster wirkte an vielen wichtigen Patent- und Reiserechtentscheidungen mit. Daneben prägte sie fachlich die Kommentare zum Patentgesetz: Seit der 6. Auflage von 2003 unterstützte sie Rudolf Busses Standardkommentar bis zur 8. Auflage 2016. Außerdem verfasste sie seit 2011 jährlich Beiträge in Reiserecht aktuell, die die aktuelle BGH-Rechtsprechung zu Personenbeförderung und Reiserecht reflektierten.
Am 30. Oktober 2017 verstarb Dr. Schuster unerwartet kurz vor ihrem 61. Geburtstag. Der BGH würdigte sie als „verdienstvolle Richterin und liebenswürdige Kollegin“ .
Dr. Schuster hat sich als Richterin und Fachautorin nachhaltig im Patentrecht etabliert. Ihre Mitwirkung an der Kommentierung der Standardwerke und ihre jährlichen Rechtsprechungs-Beiträge zeugen von tiefer fachlicher Verankerung. Der Bundesgerichtshof bezeichnete sie posthum als „verdienstvolle Richterin“ – Ausdruck kollegialer Wertschätzung für ihre nachhaltige Rolle im X. Zivilsenat.

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