Frau Dr. Ute Brenneisen, Richterin am Bundesgerichtshof, VII. Zivilsenat

Gericht
Dr. Ute Brenneisen (*27. April 1962 in Heidelberg) ist seit dem 1. Juli 2017 Richterin am Bundesgerichtshof und gehört dem VII. Zivilsenat an, der für Werkvertragsrecht, Architektenrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht zuständig ist.
Ihr Jurastudium absolvierte sie an den Universitäten Heidelberg und Mainz. Im Anschluss an das zweite Staatsexamen trat sie 1991 in den höheren Justizdienst des Landes Thüringen ein – in einer Zeit, in der dort die Justiz nach der Wiedervereinigung neu aufgebaut wurde. Ihre erste planmäßige Richterstelle erhielt sie 1994 am Landgericht Erfurt. Zwischen 1996 und 2000 war sie mehrfach an das Thüringer Oberlandesgericht in Jena abgeordnet. Von Oktober 2000 bis Ende 2004 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesgerichtshof. Die Ernennung zur Richterin am Thüringer Oberlandesgericht erfolgte im Oktober 2004, ab 2005 war sie dort durchgehend in einem für Bausachen zuständigen Zivilsenat tätig. Im August 2016 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin ernannt, ab Anfang 2017 übernahm sie zusätzlich den Vorsitz im Senat für Notarsachen. Am 1. Juli 2017 wurde sie zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.
Dr. Brenneisen promovierte 1999 an der Universität Heidelberg mit einer Arbeit zum Thema „Die Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen nach dem Einigungsvertrag“. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit war sie regelmäßig publizistisch aktiv. Sie ist u. a. Mitautorin des juristischen Lehrwerks „Familien- und Erbrecht – JURIQ Erfolgstraining“, das sie gemeinsam mit Kollegen verfasste und das in mehreren Auflagen erschienen ist, zuletzt in 4. Auflage im Jahr 2019. Zudem ist sie als Referentin in der juristischen Fortbildung tätig, insbesondere zu aktuellen Entwicklungen im Bauvertragsrecht (§ 650 BGB), etwa im Rahmen von IBR-Seminaren oder bei Veranstaltungen der DeutschenAnwaltAkademie.
Am Bundesgerichtshof wirkt Dr. Brenneisen an der höchstrichterlichen Rechtsprechung im privaten Baurecht und im Zwangsvollstreckungsrecht mit. Ihre Entscheidungen sind regelmäßig in der Fachliteratur rezipiert und betreffen unter anderem Fragen der Mängelhaftung, der Sicherungshypothek nach § 650e BGB und der Vollstreckung gegen juristische Personen.

moreResultsText