Herr Dr. Johannes Berg, Richter am Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat

Herr Dr. Johannes Berg, Richter am Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Johannes Berg (*1. Oktober 1969 in Groß-Gerau) ist seit dem 1. September 2016 Richter am Bundesgerichtshof und dem 3. Strafsenat zugewiesen, der insbesondere für Staatsschutzsachen zuständig ist. 

Nach dem Abitur 1988 in Hadamar absolvierte er zunächst den Zivildienst und studierte Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg. Dort promovierte er 1999 mit einer strafrechtlichen Arbeit (summa cum laude). Im gleichen Jahr trat er in den höheren Justizdienst Bayerns ein, wurde Staatsanwalt in Coburg, zum Amtsrichter in Kronach ernannt und 2005 wissenschaftlicher Mitarbeiter am BGH. Danach erfolgten Abordnungen an das OLG Bamberg, Rückkehr als Staatsanwalt in Coburg, dann Richter am OLG Bamberg. 

Am BGH wirkt Dr. Berg als Mitglied des 3. Strafsenats mit, seit dessen Besetzung 2025 fungiert er als stellvertretender Vorsitzender. Der Senat bearbeitet hohe Revisionen, oft mit staatsschutzrechtlicher Brisanz. 

Dr. Berg bringt eine tiefgründige strafrechtliche Expertise aus Justiz, Wissenschaft und höchsten Instanzen mit. Seine klare Prosecution-Vita, die Rolle im Staatsschutzsenat und die stellvertretende Senatsführung machen ihn zu einem prägenden Mitglied in der Strafrechtsprechung am BGH.

{{count_recursive}} Urteile auf ra.de, an denen {{shorttitle}} mitgewirkt hat

moreResultsText

{{count_recursive}} Urteile auf ra.de, an denen {{shorttitle}} mitgewirkt hat

published on 20.12.2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 236/17 vom 20. Dezember 2018 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ VStGB §§ 4, 7 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 2, § 9 Abs. 1 V
published on 26.01.2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 26 und 28/14 vom 26. Januar 2017 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja ___________________________________ BKAG § 20v Abs. 2 Satz 2, § 20w Abs. 2 Satz 2; StPO § 101 Abs. 7 Satz 2; EGGVG § 23 Abs
published on 26.01.2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 26 und 28/14 vom 26. Januar 2017 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja ___________________________________ BKAG § 20v Abs. 2 Satz 2, § 20w Abs. 2 Satz 2; StPO § 101 Abs. 7 Satz 2; EGGVG § 23 Abs
published on 06.06.2019 00:00

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ StPO § 136 Abs. 1, § 163a Abs. 4 VStGB § 1 Satz 1, § 7 Abs. 1 Nr. 5 StGB § 27 Abs. 1, § 52 Abs. 1, §§ 223 ff. 1. Im Ermittlungsverfahren sind Beweisverw

Karlsruhe

Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe
0721 159-2512