Herr Dr. Johann Kuffer, Richter am Bundesgerichtshof, VII. Zivilsenat

Gericht
Dr. Johann Kuffer (*26. Mai 1947 in Appertshofen) war seit dem 4. März 1994 bis zu seiner Pensionierung am 30. Juni 2012 Richter am Bundesgerichtshof und ab März 1996 stellvertretender Vorsitzender des VII. Zivilsenats, der für Werkvertragsrecht, Architektenrecht und Zwangsvollstreckung zuständig ist. In diesen 16 Jahren gehörte er zu den prägenden Köpfen dieses Senats und brachte sein fundiertes Branchenwissen in zentrale Entscheidungen ein.
Nach dem zweiten Staatsexamen trat er 1976 in den höheren Justizdienst Bayerns ein. Er begann als Richter am Amtsgericht Ingolstadt (seit 1979), war von 1986 bis 1988 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht und wurde danach Vorsitzender Richter am Landgericht Ingolstadt mit Verantwortung für Zivil-, später Strafkammern. 1994 erfolgte seine Berufung an den BGH (zunächst in den 4. Strafsenat), 1996 wechselte er in den VII. Zivilsenat. 2007 wurde er stellvertretender Vorsitzender dieses Senats und blieb es bis zu seinem Ausscheiden im Sommer 2012.
Seine wissenschaftliche Arbeit umfasst eine Dissertation von 1976 („Die Normsetzung als Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG“), sowie eine Reihe fachlicher Beiträge, z. B. zur Beweisführung im Bauprozess (ZfBR 1998), zu Sicherungsvereinbarungen (§ BauR 2003), Leistungsverweigerung bei Nachtragsverhandlungen (ZfBR 2004), Baugrund- und Systemrisiko (NZBau 2006) und zur Privilegierung von VOB/B (NZBau 2009). Er war zudem (Mit‑)Herausgeber des Handbuchs Bau- und Architektenrecht (Werner Verlag; 7. Aufl. 2023) und Mitautor im Beck’schen VOB‑Kommentar (2014).
Während seiner Zeit am BGH wirkte er an richtungsweisenden Entscheidungen mit, beispielsweise im Bauprozess zur VOB/B‑Geltung (VII ZR 129/02, 2004) oder zur Vertragsstrafe im Fertighausbereich (VII ZR 167/99, 2000) .
Nach seinem Ruhestand engagierte er sich weiterhin als Schlichter in baurechtlichen Streitfällen (Stand 2025 in Streitlöserlisten geführt).
Dr. Johann Kuffer war ein profunder Fachmann des privaten Baurechts. Seine richterlichen Entscheidungen zeichneten sich durch praxisnahe Klarheit und tiefes rechtliches Verständnis aus. Seine Publikationen – von der VOB/B bis zu Sicherungsfragen – fungieren als Standard in der Fachwelt. Sein Engagement als stellvertretender Vorsitzender des BGH-Senats sowie seine Tätigkeit als Schlichter nach dem Ausscheiden unterstreichen seine nachhaltige Bedeutung für das Bau- und Architektenrecht.

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