Herr Dr. Hartmut Rensen, Richter am Bundesgerichtshof, X. Zivilsenat

Gericht
Dr. Hartmut Rensen (*6. November 1970 in Lingen/Ems) wurde am 1. Oktober 2019 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem X. Zivilsenat zugewiesen, dem Gremium für Patent‑ und Gebrauchsmusterrecht, Reise‑ und Personenbeförderungsvertragsstreitigkeiten sowie Schenkungsrecht. Seit dem 1. August 2021 ist er ebenfalls Mitglied im als Hilfssenat eingerichteten VIa. Zivilsenat, der u. a. Diesel-Abgasschadensfälle prüft.
Nach dem zweiten Staatsexamen 2001 begann Rensen seine juristische Laufbahn im höheren Justizdienst Nordrhein‑Westfalens. Er arbeitete zunächst beim Landgericht Aachen sowie an den Amtsgerichten Heinsberg und Geilenkirchen. 2004 wurde er Richter am Landgericht Aachen. Zwischen 2006 und 2009 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet, bevor er von 2010 bis 2011 am Oberlandesgericht Köln wirkte, wo er 2012 zum Richter am OLG ernannt wurde. Ab Januar 2019 war er zudem anteilig am Verfassungsgerichtshof Nordrhein‑Westfalen tätig.
Parallel zur richterlichen Tätigkeit engagiert sich Rensen in Wissenschaft und Lehre: Seit seiner Promotion 2001 an der Universität Osnabrück (Thema: richterliche Hinweispflicht) wirkt er als Lehrbeauftragter dieser Hochschule und ist als Referent bei der Deutschen AnwaltAkademie aktiv. Zu seinen Publikationen zählen u. a. die Monografie Beschlussmängelstreitigkeiten in der GmbH (Nomos 2014) sowie Kommentare zur Zivilprozessordnung (u. a. §§ 300–321a ZPO).
Im X. Zivilsenat arbeitet Dr. Rensen an Verfahren mit, die häufig internationale Patentnichtigkeits- und Reiserechtsthemen umfassen. Er war an Entscheidungen wie X ZR 66/17 (5. November 2019) beteiligt, in denen es um die Einstufung außergewöhnlicher Umstände bei Pauschalreisen ging.
Dr. Rensen vereint solide Gerichts- und Justizpraxis mit akademischer Lehre und wissenschaftlicher Publikation. Sein Wirken reicht von landgerichtlichen Entscheidungen über Verfassungsrecht bis hin zur höchsten Zivilgerichtsbarkeit. Im X. Zivilsenat vertritt er eine ausgewogene Rechsprechung in techniknahen und reiserechtlichen Themen – stets getragen von prozessualer Sorgfalt und Forschungskompetenz.

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