Herr Dr. Hartmut Rensen, Richter am Bundesgerichtshof, X. Zivilsenat

Herr Dr. Hartmut Rensen, Richter am Bundesgerichtshof, X. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Hartmut Rensen (*6. November 1970 in Lingen/Ems) wurde am 1. Oktober 2019 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem X. Zivilsenat zugewiesen, dem Gremium für Patent‑ und Gebrauchsmusterrecht, Reise‑ und Personenbeförderungsvertragsstreitigkeiten sowie Schenkungsrecht. Seit dem 1. August 2021 ist er ebenfalls Mitglied im als Hilfssenat eingerichteten VIa. Zivilsenat, der u. a. Diesel-Abgasschadensfälle prüft.

Nach dem zweiten Staatsexamen 2001 begann Rensen seine juristische Laufbahn im höheren Justizdienst Nordrhein‑Westfalens. Er arbeitete zunächst beim Landgericht Aachen sowie an den Amtsgerichten Heinsberg und Geilenkirchen. 2004 wurde er Richter am Landgericht Aachen. Zwischen 2006 und 2009 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet, bevor er von 2010 bis 2011 am Oberlandesgericht Köln wirkte, wo er 2012 zum Richter am OLG ernannt wurde. Ab Januar 2019 war er zudem anteilig am Verfassungsgerichtshof Nordrhein‑Westfalen tätig.

Parallel zur richterlichen Tätigkeit engagiert sich Rensen in Wissenschaft und Lehre: Seit seiner Promotion 2001 an der Universität Osnabrück (Thema: richterliche Hinweispflicht) wirkt er als Lehrbeauftragter dieser Hochschule und ist als Referent bei der Deutschen AnwaltAkademie aktiv. Zu seinen Publikationen zählen u. a. die Monografie Beschlussmängelstreitigkeiten in der GmbH (Nomos 2014) sowie Kommentare zur Zivilprozessordnung (u. a. §§ 300–321a ZPO).

Im X. Zivilsenat arbeitet Dr. Rensen an Verfahren mit, die häufig internationale Patentnichtigkeits- und Reiserechtsthemen umfassen. Er war an Entscheidungen wie X ZR 66/17 (5. November 2019) beteiligt, in denen es um die Einstufung außergewöhnlicher Umstände bei Pauschalreisen ging.

Dr. Rensen vereint solide Gerichts- und Justizpraxis mit akademischer Lehre und wissenschaftlicher Publikation. Sein Wirken reicht von landgerichtlichen Entscheidungen über Verfassungsrecht bis hin zur höchsten Zivilgerichtsbarkeit. Im X. Zivilsenat vertritt er eine ausgewogene Rechsprechung in techniknahen und reiserechtlichen Themen – stets getragen von prozessualer Sorgfalt und Forschungskompetenz.

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published on 14.12.2023 15:49

Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass bei einer Pauschalreise ein Umstand als außergewöhnlich im Sinne des § 651h Abs. 3 BGB eingestuft werden kann, selbst wenn er bei der Buchung bekannt war oder vorhersehbar war. Bei der Bewertung
published on 05.11.2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 66/17 Verkündet am 5. November 2019 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2019:051119UXZR66.17.0 Der X. Zivilsenat des Bundesg
published on 29.10.2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 142/17 Verkündet am: 29. Oktober 2019 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2019:291019UXZR142.17.
published on 17.12.2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 115/17 Verkündet am: 17. Dezember 2019 Zöller Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

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