Herr Dr. Gerhard Müller, Richter am Bundesgerichtshof, XI. Zivilsenat

Herr Dr. Gerhard Müller, Richter am Bundesgerichtshof, XI. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Gerhard Müller (*10. August 1946 in Plettenberg, † 26. April 2018) war von März 1997 bis 31. August 2010 Richter am Bundesgerichtshof, dem er durchgehend im XI. Zivilsenat angehörte, dem sogenannten Bankensenat, zuständig für Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht, Darlehen sowie Bürgschaftsrecht.

Nach seinem zweiten Staatsexamen (vermutlich in den frühen 1970 ern) begann Müller seine richterliche Laufbahn als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn. 1980 trat er in den höheren Justizdienst Nordrhein-Westfalens ein und wirkte zunächst am Amtsgericht und später am Landgericht Hagen – dort wurde er 1982 nach erfolgreicher Probezeit zum Richter ernannt . Von 1986 bis 1989 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof tätig, ehe er 1988 zum Richter am Oberlandesgericht Hamm berufen wurde .

Mit seiner Berufung 1997 an den Bundesgerichtshof kam Müller in den XI. Zivilsenat, wo er seine Expertise im Verbraucherkredit- und Bankrecht einbrachte . Er gehörte dem Senat eine Zeitlang fünfzehn Jahre an und prägte ihn durch Leitentscheidungen – etwa zum Kreditrecht und zur Prospekthaftung. Seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand zum 31. August 2010 ging auf eigenen Wunsch zurück.

Während seiner BGH-Zeit war Müller an wichtigen Urteilen des Bankensenats beteiligt, darunter Entscheidungen zu Widerrufsklauseln und Verbraucherkreditfragen, die in der Praxis weitreichende Beachtung fanden.

Dr. Müller setzte sich mehrfach für stärkeren Verbraucherschutz im Kredit- und Darlehensrecht ein. Seine langjährige Mitarbeit im XI. Zivilsenat, kombiniert mit seinem Wissen aus Landesjustiz und wissenschaftlicher Arbeit, machte ihn zu einer verlässlichen Instanz im Banken- und Kapitalmarktrecht. Selbst nach seiner aktiven Amtszeit blieb seine Arbeit Thema in juristischen Fachkreisen – ein Zeichen für nachhaltige fachliche Wirksamkeit.

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