Herr Dr. Anstötz, Richter am Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat

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Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Stephan Anstötz (*9. Juni 1976 in Witten) ist seit dem 3. Juni 2019 Richter am Bundesgerichtshof und dem 3. Strafsenat zugeteilt, der insbesondere für Revisionen aus den OLG-Bezirken Celle, Düsseldorf, Oldenburg und Koblenz sowie für Staatsschutzsachen zuständig ist. 

Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen trat Anstötz 2003 in den höheren Justizdienst Nordrhein‑Westfalens ein. Er arbeitete zunächst an diversen Gerichten: Landgericht Essen, Amtsgericht Bielefeld, Staatsanwaltschaft Dortmund, Landgericht Hagen und Amtsgericht Wetter. 2007 wurde er zum Richter am Landgericht ernannt, kehrte nach Hagen zurück und wurde in den Jahren 2011 bis 2014 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Im Dezember 2013 erfolgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht, 2014 wechselte er an das OLG Hamm (gleichzeitig auch im Nebenamt Richter am Oberverwaltungsgericht für Disziplinarsachen) und 2016 schließlich an das OLG Düsseldorf. 

Seit der 72. Auflage des Kurzkommentars Fischer StGB wird Stephan Anstötz gemeinsam mit Thomas Fischer und Hans‑Joachim Lutz als Co-Autor geführt.

Dr. Anstötz bringt umfangreiche praktische Erfahrung in Strafrecht und Justizverwaltung mit und hat sich gezielt auf Staatsschutzverfahren spezialisiert. Seine Rolle im 3. Strafsenat unterstreicht sein Fachprofil, und seine Tätigkeit als Co-Autor im renommierten Fischer-Kommentar zeigt sein juristisches Engagement in Wissenschaft und Praxis.

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published on 27.11.2019 00:00

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