Herr Christian Röhl, Richter am Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat

Herr Christian Röhl, Richter am Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Christian Röhl (*28. Juni 1969 in Krefeld-Uerdingen) wurde am 8. August 2018 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem IX. Zivilsenat zugewiesen, der sich schwerpunktmäßig mit Insolvenzrecht, Zwangsvollstreckung und der Haftung von Rechtsanwälten sowie Steuerberatern befasst.

Seine juristische Laufbahn begann mit einer zweijährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Erlangen‑Nürnberg. 1998 trat er in den höheren Justizdienst Bayerns ein und arbeitete zunächst bei der Staatsanwaltschaft Amberg. Von August 1999 bis November 2001 war er am Bundesministerium der Justiz tätig und wurde 1999 Staatsanwalt in Amberg. Anschließend war er zunächst Richter am Amtsgericht Nürnberg und später am Landgericht Nürnberg-Fürth. Von 2008 bis 2011 kehrte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH zurück, bevor er 2012 zum Richter am Oberlandesgericht Nürnberg ernannt wurde.

Im IX. Zivilsenat wirkte er maßgeblich an richtungsweisenden Entscheidungen mit:

  • Im Urteil IX ZR 213/21 vom 27. Oktober 2022 wurde die Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln in Verträgen geprüft – ein bedeutendes Urteil zum Themenkreis Vertragsrecht und Insolvenz.

  • Im Beschluss IX ZR 13/24 vom 14. November 2024 galt es, Anfechtungstatbestände im Insolvenzverfahren bei inkongruenter Deckung zu klären.

Röhl ist außerdem aktiv in der Fachwelt: Er publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften und Kommentaren, ist Mitherausgeber der Zeitschrift ZInsO und tritt als Dozent bei Seminaren und Fachanwaltslehrgängen auf.

Dr. Röhl bringt ein tiefes Verständnis für Insolvenzanfechtung und berufshaftungsrechtliche Fragen mit, geprägt durch seine Erfahrungen in Wissenschaft, Ministerium, Justiz und am BGH. Seine Leitentscheidungen prägen das Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht und er ist zugleich eine präsente Stimme in der akademischen Fortbildung.

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