Frau Birgit Borris, Richterin am Bundesgerichtshof, VII. Zivilsenat

Gericht
Birgit Borris (*26. Juli 1967) ist seit dem 24. Juni 2016 Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) und gehört dem VII. Zivilsenat an, der unter anderem für Werkvertragsrecht, Architektenrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht zuständig ist.
Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat Borris 1996 in den höheren Justizdienst des Landes Sachsen ein. Sie war zunächst beim Amtsgericht und Landgericht Zwickau tätig, bevor sie von 1997 bis 1999 an das Oberlandesgericht Dresden abgeordnet wurde. 1999 erfolgte ihre Ernennung zur Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Zwickau. 2002 wurde sie zur Richterin am Landgericht Zwickau ernannt, an dem sie bereits seit 1999 tätig war. Seit dem 1. Januar 2005 war Borris dort auch Vorsitzende Richterin.
Am Bundesgerichtshof war Borris an mehreren bedeutenden Entscheidungen beteiligt. So wirkte sie unter anderem an der Entscheidung VII ZR 101/14 mit, die sich mit Fragen des internationalen Kaufrechts befasste . In einem anderen Fall (VII ZR 228/16) war sie als Einzelrichterin tätig und entschied über die Festsetzung des Gegenstandswerts in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren.
Neben ihrer richterlichen Tätigkeit engagierte sich Borris auch in der juristischen Aus- und Fortbildung. So war sie beispielsweise als Referentin bei Seminaren der Rechtsanwaltskammer Sachsen tätig.

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