Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
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Urteile
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published on 18/10/2017 00:00
Tenor
Auf Antrag der Eltern des Betroffenen J., geb. ..., ist de Geburteneintrag des Betroffenen beim Standesamt W. i. d. OPf., Nr. G /2017 gem. § 47 PStG dahingehend zu berichtigen, dass die Schreibweise der Vornamen des Betroffenen
published on 19/04/2017 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 455,25 € festgesetzt.
Tatb
Weiden
Ledererstraße 9,
92637 Weiden
0961 3000-492