Amtsgericht Weiden i.d. OPf.

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Urteile
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published on 18/10/2017 00:00

Tenor Auf Antrag der Eltern des Betroffenen J., geb. ..., ist de Geburteneintrag des Betroffenen beim Standesamt W. i. d. OPf., Nr. G /2017 gem. § 47 PStG dahingehend zu berichtigen, dass die Schreibweise der Vornamen des Betroffenen
published on 19/04/2017 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beschluss Der Streitwert wird auf 455,25 € festgesetzt. Tatb

Weiden

Ledererstraße 9, 92637 Weiden
0961 3000-492