bei uns veröffentlicht am 26.10.2017
Tenor
1. Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 30.03.2017 zu Tagesordnungspunkt 12 wird für ungültig erklärt.
2. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist