bei uns veröffentlicht am 10.12.2014
Tenor
1. Die Antragsgegner ist verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit vom 15.09,2011 bis 31.05.2012 Unterhalt aus übergegangenem Recht für …, geb. am … in Höhe von 3,082,19 ? zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentp